Telefon: 035243 36228 | E-Mail: info@container-brueckner.de
Hast Du Müll und Dreck, Brückner holt ihn weg.

Abfallarten & Annahmebedingungen für Abfälle

Nachfolgend haben wir für Sie eine Auswahl der gängigsten Abfallarten, welche wir für Sie beseitigen bzw. zu einer Verwertung weiterleiten, zusammengestellt. Wir holen die Abfälle gern mit unseren Containern bei Ihnen ab, oder Sie können diese auch während der Öffnungszeiten bei uns in Weinböhla oder Meißen anliefern. 

Für eine preiswerte Entsorgung ist es sehr wichtig, die einzelnen Abfallarten sauber zu trennen und nicht untereinander zu vermischen. 

Bitte beachten Sie unbedingt die Annahmebedingungen und die nachfolgend genannten Sortierhinweise. Auf Grund verschärfter Bedingungen unserer Verwertungsanlagen sind wir gezwungen entstehende Mehrkosten durch Fehlwürfe zwingend weiter zu berechnen.

Alle Container dürfen maximal bis Oberkannte befüllt werden, bzw. Deckelcontainer müssen verschlossen werden können.

Falls Sie Fragen zur Mülltrennung haben, stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung, und falls Sie es wünschen, beraten wir Sie auch kostenlos vor Ort.

 

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Altreifen
(AVV.-Nr.: 160103 | Int.-Nr.: 8000, 8001, 8002, 8003, 8004)

Wir unterscheiden folgende Sorten: Moped, Motorrad, PKW,- LKW,- AS Reifen jeweils mit und ohne Felge
Information als PDF

Im Bild zu sehen: PKW Altreifen ohne Felge

Bei gemischter Verladung von Altreifen berechnen wir einen Sortieraufwand, bzw. die Kosten für die Zählung der einzelnen Sorten.

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Silton / Gasbeton
(AVV.-Nr.: 170802 | Int.-Nr.: 2016)

Aus Gas und Porenbeton werden Mauersteine (Block, Plansteine, Planblockelemente und Fertigbauteile wie Wand-, Dach- und Deckenplatten) gefertigt.

Gegenwärtig werden zur Herstellung von Ytong Quarzsand, Kalk, Zement, Wasser unter Zugabe einer geringen Menge Aluminiumpulver verwendet. Das Aluminiumpulver dient dabei als Treibmittel (Porenbildner), das ähnlich wie Backpulver im Kuchenteig wirkt: Im Rohgemisch entstehen Millionen kleinster in sich abgeschlossener Lufteinschlüsse. Das Gemisch wird zunächst in die große Rohformen gegossen. Nach dem Vortrocknen werden die halbfesten Rohblöcke in die gewünschten Formate geschnitten und bei ca. 190 Grad Celsius unter einem Druck von 12 bar dampfgehärtet. (Quelle: Wikipedia)

 

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Bodenaushub S1 (Bodenklasse 1-3) siebfähig
(AVV.-Nr.: 170504 | Int.-Nr.: 3000)

Erdaushub, Mutterboden max. 10% Natursteine u.ä. Boden oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen). Grenzwerte LAGA für Böden mit dem Zuordnungswert Z 1.1 müssen eingehalten werden; bei größeren Einzelchargen (>200 t) ist dies durch eine Laboruntersuchung zu bestätigen.

 

Bei einer Entsorgung müssen die Grenzwerte der TR Boden von der LAGA in den Größen bis Z0 eingehalten werden. Bei höheren Werten bis Z.1.1. ist dies vor Abholung mitzuteilen. Bei Werten ab Z.2 ist eine Analyse zwingend erforderlich . Diese kann auf Wunsch auch von der Firma Brückner veranlasst werden.

Informationen zu Bodenklassen

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Sperrmüll
(AVV.-Nr.: 200307 | Int.-Nr.: 5050)

Sperrmüll sind Gegenstände, welche nicht fest mit dem Haus verbunden sind. z.B. Möbel, Lumpen, Teppiche, Hausrat, Schränke, Küchenmöbel, Bodenbeläge etc.

Als Gedankenstütze: Sperrmüll sind alle Gegenstände welche bei einem Umzug mitgenommen werden könnten.

Nicht hinein gehören z.B. Haushaltsgeräte wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Batterien, Elektroschrott, Medikamente, Chemikalien, Farben, Flüssigkeiten, Dachappe, asbesthaltige Abfälle, Mineralwolle, Medikamente u.ä. 

Sollten oben genannte Abfälle enthalten sein, werden Sortier, - und Entsorgungskosten nach Aufwand berechnet.

Elektrogeräte, Altreifen, Batterien, Leuchtstoffröhren u.ä. werden nach Stück abrechnet.

 

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Mischschrott / Schredderschrott
(AVV.-Nr.: 170407 | Int.-Nr.: 7100)

Mischschrott hat grundsätzlich fast jeder zu Hause. Leider ist oft die klare Definition nicht ganz einfach. Grundsätzlich zählt alles zu Mischschrott was aus Eisen/Metall gefertigt wurde.

Ist der Mischschrott mit maximal 10% Anhaftungen wie z.B. beispielsweise Dickbeschichtungen, Folien, Stoffen oder Holzanteilen verbunden, wird das Material auf Schredderschrott abgewertet.  

Grundsätzlich muss vor jedem Mischschrottankauf die Güte des Schrottes erst einmal begutachtet werden. Nur durch Inaugenscheinnahme kann letztendlich beurteilt werden, ob es sich um Mischschrott handelt oder aber um eine andere Sorte.

150104 - Verpackungen aus Metall
170405 - Eisen und Stahl
170407 - gemischte Metalle
170411 - Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 170410 fallen
200140 - Metalle

Nicht hinein dürfen z.B. Feuerlöscher oder sonstige Hohlkörper, Batterien aller Art, Behälter mit Flüssigkeiten oder sonstigen Restinhalten, Ölradiatoren, Haushaltsgeräte oder sonstige Elektrogeräte, Wasserboiler, Öfen mit Schamotte, Sandwichplatten mit Dämmung etc. 

Sollten oben genannte Abfälle enthalten sein werden diese in Abzug gebracht und extra berechnet. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter unserer Rubrik "Recycling".

 

 

 

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Zeitungen & Zeitschriften (Deinking)
(AVV.-Nr.: 150101 | Int.-Nr.: 7001)

Zeitungen/Zeitschriften/Kataloge ungebündelt, keine Pappe oder braunes Papier 
Information "Altpapier Standardsorten" als PDF-Download

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Asphaltaufbruch, bitumenhaltig (Straßenaufbruch)
(AVV.-Nr.: 170302 | Int.-Nr.: 2055)

Asphaltaufbruch nicht teerhaltig, Bituminöser Straßenaufbruch, bituminöse Deckschicht (Fahrbahn- oder Wegeoberfläche), teerfrei. Hierunter fallen auch teerfreie Baustoffe wie Asphaltbeton, Guss- asphaltplatten, Unterbaumaterialien und teilweise gebundener Schotter. Größe bis max. 60cm, ab 60cm wird ein Aufpreis je Tonne berechnet.

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Dachziegelschutt, sauber
(AVV.-Nr.: 170102 | Int.-Nr.: 1000)

ohne Schornstein oder andere Bauschuttarten, keine Fremdanteile - auch Betondachziegel.

 

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Gipsabfälle / Gipskarton
(AVV.-Nr.: 170802 | Int.-Nr.: 5070)

auch Gipsziegel oder Fliesen mit Gipskarton.

Keine Fremdanhaftungen wie Gewebe, Plastik, Ständermaterial, Sauerkrautplatte, Folie oder sonstiges.

 

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Grünschnitt
(AVV.-Nr.: 200201 | Int.-Nr.: 4020)

Äste von Bäumen (bis max. 20 cm Durchmesser), Sträucher, Hecken, aber keine größeren Wurzeln oder Stammholz

Wenn Garten- und Parkabfälle mit verladen wurden, wird Grünschnitt abgerechnet. 

 

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Garten- und Parkabfälle
(AVV.-Nr.: 200201 | Int.-Nr.: 4060)

kompostierbare Abfälle z.b. Laub, Gras, Kompost, Unkraut, Rasenschnitt, Heu & Stroh keine Äste, max 20% Erde

kompostierbare Friedhofsabfälle müssen frei von Fremdbestandteilen wie z.B. Sytropor, Folie, Plaste sein, ansonsten wird der notwendige Sortieraufwand extra berechnet. 

 

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Betonbruch S4 ( Übergröße )
(AVV.-Nr.: 170101 | Int.-Nr.: 2072)

Anforderungen wie bei Betonbruch S1, aber Übergröße mit und ohne Stahlarmierung ab 60cm Kantenlänge

( Preise für Sondergrößen wie z.B. Betonmasten müssen gesondert vereinbart werden )

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Betonbruch S1
(AVV.-Nr.: 170101 | Int.-Nr.: 2060)

kleinstückig bis Größe 60cm x 60cm x 20cm, ohne Armierung, ohne eventuelle Anstriche, Anhaftungen wie z.B. Dachpappe u.ä.

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Bauschutt, unrein Sorte 2
(AVV.-Nr.: 170102 | Int.-Nr.: 2015)

z.B. bei Anteilen von Schornsteinschutt, Ofenschutt, Deckeneinschub, Lehm & Stroh, Schlacke, etc.

( auf dem Bild ist Schlacke zu sehen )

Es dürfen keine Fremdanteile aus anderen Abfallarten wie z.B. Baumischabfällen, Gewerebabfällen u.ä. verladen werden.

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Altholz Klasse IV
(AVV.-Nr.: 170204* / 200137* / 030104* | Int.-Nr.: 4011)

mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen,Rebpfähle, sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht denAltholzkategorien A I, A II oder A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz z.B. Bahnschwellen, Leitungsmasten, Kabeltrommeln (vor 1989), Fenster und Außentüren ohne Glas, imprägnierte Gartenmöbel, Brandholz, Altholz aus dem Wasser,- und Gartenbau u.ä.
Information als PDF-Download

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Altholz Klasse I
(AVV.-Nr.: 170201/150103/200138/030105/030301 | Int.-Nr.: 4005)

naturbelassenes oder nur mechanisch bearbeitetes Altholz, ohne Fremdstoffe z.B. Bretter, Verschnitte, Paletten, Transportkisten, Obst,- und Gemüsekisten, unbehandelte Vollholzmöbel, Kabeltrommeln (nach 1989) u.ä.
Information als PDF-Download

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Bodenaushub S2 (Bodenklasse 4-5) siebfähig
(AVV.-Nr.: 170504 | Int.-Nr.: 3005)

max. 30% Natursteine, kein Lehm Boden, Knack oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen).  Grenzwerte LAGA für Böden mit dem Zuordnungswert Z 1.2 müssen eingehalten werden; bei größeren Einzelchargen (>200 t) ist dies durch eine Laboruntersuchung zu bestätigen.

Bei einer Entsorgung müssen die Grenzwerte der TR Boden von der LAGA in den Größen bis Z0 eingehalten werden. Bei höheren Werten bis Z.1.2. ist dies vor Abholung mitzuteilen. Bei Werten ab Z.2 ist eine Analyse zwingend erforderlich . Diese kann auf Wunsch auch von der Firma Brückner veranlasst werden.

 

Informationen zu Bodenklassen

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Naturstein
(AVV.-Nr.: 170101 | Int.-Nr.: 2050)

alle Baustoffe die direkt aus der Natur stammen, z.B. Granitschutt, Sandsteinschutt, Schiefer; keine Vermischung mit anderen Abfallarten

 

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Baustellenmischabfall, Bauabfälle, BMA, gemischte Bau- und Abbruchabfälle
(AVV.-Nr.: 170904 | Int.-Nr.: 5000, 5010)

Abfallgemische die aus mineralischen und organischen Bestandteilen bestehen. Alle Arten von Müll, die auf einer Baustelle anfallen. Z.B. Kunststoffe, Holz, Gips, Verpackungen, Folie etc. bzw. verschiedene Abfallarten gemischt.
Nicht hinein gehören: Schadstoffe z.B. Farben oder Lacke, Teer, Dachpappe, flüssige Stoffe, Asbestabfälle, Mineralwolle, Elektrogeräte, sonstige Sonderabfälle oder Chemikalien, explosive oder ätzende Stoffe, max. 5% Styropor bzw. Styrodor. 

 

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Dachpappe, bitumenhaltig
(AVV.-Nr.: 170302 | Int.-Nr.: 5061)

Seit Mitte der siebziger Jahre wird keine teerhaltige Dachpappe mehr eingesetzt, sondern fast ausschließlich die nicht gefählrliche bitumenhaltige Variante. 

Es dürfen keine größeren Anhaftungen von z.B. Styropor, oder sonstigen Materialien vorhanden sein. 

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Bauschutt, unrein Sorte 4
(AVV.-Nr.: 170107 | Int.-Nr.: 2041)

Bauschutt welcher max. 20% Fremdanteile enthält, z.B. alle Arten des Restmülls und Baustellenabfälle z.B. Plaste, Gipskarton, Sauerkrautplatte, Folie, Gummi, Bierbüchsen, etc. (Abfälle die nicht mineralisch sind)

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Bauschutt, rein
(AVV.-Nr.: 170107 | Int.-Nr.: 1500)

Dazu gehört z.B.: Ziegelschutt / Betonbruch / Putz / Keramik / Fliesen / Porzellan / Natursteine, Kalksandstein und max. 30% Erde - alles unbewehrt.

Nicht hinein dürfen z.B Gipsabfälle / Sauerkrautplatten / Tapete / Lehm & Stroh Gemisch / Schornstein,- und Ofenschutt / Silton-Porenbeton / Bauschutt mit Dickbeschichtungen oder Absperrbahnen / Putz mit Gewebe,- oder Styroporanteilen und alle weiteren Fremdanteile welche in andere Chargen wie z.B. den Bauabfällen gehören.

Auf eine maximale Kantenlänge von 60cm ist zu achten. 

ACHTUNG: Bei Vermischungen erfolgt die Berechung der nächst teureren Abfallart und/oder der notwendige Sortieraufwand wird berechnet. 

Sollten vorsätzliche Untermischungen erst bei der Verkippung festgestellt werden, muss der Auftraggeber für notwendige Kosten wie z.B. Beladung, erforderliche Abholung und Sonderentsorgung aufkommen !

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Papier/Pappe und Kartonagen
(AVV.-Nr.: 200101, 150101 | Int.-Nr.: 7000)

darunter zählen z.B. Kartonagen / Altpapier / Zeitungen / Schredderpapier / keine Folie, Aktenordner oder sonstige Restinhalte bzw. Anhaftungen

Nicht hinein darf auch nicht: Papprohrschalung, Plakatmaterial (nassfestes Papier), Repasäcke (innen foliert) u.ä. 

 

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Styropor / Styrodor, sauber,
(AVV.-Nr.: 170604 | Int.-Nr.: 5017)

Hier unterscheiden wir wie folgt:

Baustyropor, Abschnitte, Wannenträger, Dämmungen um Warmwasserspeicher u.ä. ohne bzw. sehr geringe Anhaftungen wie Dachpappe, Folien, Plaste u.ä. ( es muss ein Nachweis vorliegen, dass kein HBCD verarbeitet wurde )

Verpackungsstyropor - sortenrein

Wird Styropor/Styrodor in Baumischabfällen oder anderen Abfallarten untermischt, berechnen wir für die Sorftierung und die gesonderte Entsorgung des Styropors die anfallenden Kosten.

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Asbestzementabfälle
(AVV.-Nr.: 170605* | Int.-Nr.: 6000)

Abfälle, die Asbest enthalten (Eternitplatten, Fassadenplatten, Dachabschlüsse, Brandschutzwände etc.), sollten gemäß TRGS 519 in reißfeste und vollständig geschlossene Bigbags verpackt und dauerhaft als asbesthaltig gekennzeichnet sein.

Gern erhalten Sie bei uns passende Verpackungsmaterialien wie BigBag´s in verschiedenen Größen und Containerbags.

Auch das luftdichte Verschließen in Folie ist möglich, wird aber mit einem höheren Tonnagepreis abgerechnet.

Asbest ist ein gefährlicher Abfall, entsprechende Begleitpapiere sind notwendig gemäß eANV.

Falls gewünscht können wir Ihnen für den Rückbau von Asbest zugelassene Fachfirmen vermitteln.

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Mineralwolle / Dämmmaterial
(AVV.-Nr.: 170604 | Int.-Nr.: 5015)

Abfälle aus Mineralfasern, Glasfaser oder Steinwolle sowie andere faserhaltige Dämmmaterialien ohne Asbestfasern.

Der Abfall muss wasserdicht verpackt sein, entweder in speziellen Mineralwollsäcken oder in anderen handelsüblichen aber reißfesten Säcken.

Sollten Sie leere Mineralwollsäcke (KMF Säcke) oder große Foliesäcke benötigen, können diese bei uns abgeholt oder mit dem Container geliefert werden.

 

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Altholz Klasse II
(AVV.-Nr.: 170201/150103/200138/030105/030301 | Int.-Nr.: 4000)

verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel z.B. Platten & Verschnitt aus Holzwerkstoffen, Dielen, Bretterschalungen aus Innenbereich, Möbel ohne PVC Beschichtungen, Innentüren,- und Zargen, Deckenpaneele und Balken, Bauspanplatten u.ä.
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Altholz Klasse III
(AVV.-Nr.: 170201/150103/200138/030105/030301 | Int.-Nr.: 4010)

Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel z.B. Paletten mit Verbundmaterialien, Verschläge, Möbel, Küchen, sonstige Inneneinrichtungen mit PVC-Beschichtungen - Altholz aus Sperrmüll u.ä.
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Betonbruch S2
(AVV.-Nr.: 170101 | Int.-Nr.: 2070)

Anforderungen wie bei Betonbruch S1 - nur mit Stahlarmierung 

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Betonbruch S3
(AVV.-Nr.: 170101 | Int.-Nr.: 2071)

Anforderungen wie Betonbruch S1, nur stark bewehrt max 60cm x 60cm x 60cm

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Bodenaushub S3 (Bodenklasse 6-7) nicht siebfähig
(AVV.-Nr.: 170504 | Int.-Nr.: 3010)

lehmig, tonig, Knack, Schotter u.ä. - Abrechnung erfolgt zum Preis von Bauschutt
Boden oder bodenähnliche Aushubmaterialien (Anschüttungsböden mit mineralischen Anteilen). Grenzwerte LAGA für Böden mit dem Zuordnungswert Z 1.1 müssen eingehalten werden; bei größeren Einzelchargen (>200 t) ist dies durch eine Laboruntersuchung zu bestätigen.

Bei einer Entsorgung müssen die Grenzwerte der TR Boden von der LAGA in den Größen bis Z0 eingehalten werden. Bei höheren Werten bis Z.1.2. ist dies vor Abholung mitzuteilen. Bei Werten ab Z.2 ist eine Analyse zwingend erforderlich . Diese kann auf Wunsch auch von der Firma Brückner veranlasst werden.

Informationen zu Bodenklassen

 

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Dachpappe, teerhaltig
(AVV.-Nr.: 170303* | Int.-Nr.: 5060)

Teerhaltige Dachpappe zählt zu den gefährlichen Abfällen und es sind Begleitpapiere gemäß eANV notwendig.

Eine Entsorgung kann nur nach vorheriger Anmeldung erfolgen. 

Seit Mitte der siebziger Jahre wird keine teerhaltige Dachpappe mehr eingesetzt, sondern fast ausschließlich die nicht gefählrliche bitumenhaltige Variante. 

 

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Folien, bunt - sauber
(AVV.-Nr.: 150102 | Int.-Nr.: 4100, 4101, 4102)

Verpackungen aus Kunststoff (Folien), die in Verwaltungen und Gewerbebetrieben anfallen. Schrumpffolien und Verpackungsfolien mit Luftkammer dürfen nicht enthalten sein. Keine Gewebe und Agrarfolien.

Qualitäten
- 50/50 50% klare Folien, 50% bunte Folien
- 80/20 80% klare Folien, 20% bunte Folien
- 98/02 98% klare Folien, 2% bunte Folien

Preise auf Anfrage 

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Kunststoffe gemischt
(AVV.-Nr.: 170203 | Int.-Nr.: 4200)

Beispiele: Produktionsabfälle, Folien oder ähnliches aus PVC, PE, PP, PS, ABS, PC, Kunststoffteile aus Fahrzeugen, Kunststofffensterrahmen oder -teile sowie Kunststoffrohre aus PP, PP oder PVC.

 

Nicht hinein gehören: Kunststofffenster mit Glas, Elektro- oder Elektronikschrott, Kunststoffbehälter mit Flüssigkeiten, Kunststoffe mit metallischen Anhaftungen.

 

Für Fragen zu sortenreinen Charchen wie z.B. Produktionsabfällen, bitten wir um gesonderte Absprache.

 

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Gewerbe,- und Produktionsabfälle
(AVV.-Nr.: 200301 | Int.-Nr.: 5051)

sind Abfälle aus Industriebetrieben, produzierendem Gewerbe, Handel und Dienstleistung.

Dazu zählen z.B: Verpackungen, Holzreste, Pappe, Papier und Kartonagen, Papiersäcke | Büroabfälle, Glas, Metall,Textilien,Folien mit oder ohne Restanhaftungen, Eimer (restentleert), Umreifungsbänder, sonstige Produktionsabfälle 

ACHTUNG: eine maximale starre Kantenlänge von maximal 1,50m ( außer von Holzbetsandteilen ) ist zu beachten. Bei größerern Anteilen über 1,50m fallen Mehrkosten für die notwendige Vorzerkleinerung an. 

Stoffe welche bei den Baustellenmischabfällen und Sperrmüll ausgeschlossen sind, dürfen hier ebenfalls nicht verladen werden.

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Bauschutt, unrein Sorte 3
(AVV.-Nr.: 170107 | Int.-Nr.: 2040)

Vorsortierung notwendig - mit einem maximalen Anteil von 5% nicht mineralischer Abfälle wie z.B. Büchsen, Becher u.ä.

durch Fremdeinwurf oder Fehlwürfe ...


Alle oben genannten Erklärungen gelten als Hilfe zur Zuordnung in die richtige Abfallart.

Es gibt keine Gewährleistung auf Vollständigkeit. Im Zweifel bitte immer nachfragen.

Bei Abholung des Containers erfolgt eine Zuordnung nach Sichtkontrolle, als Grundlage zur Abrechnung wird die endgültige Abfallart, die nach dem Kippen ersichtlich ist angenommen. Untermischungen bzw. Fehlwürfe werden per Foto dokumentiert. 

Nach vorheriger Absprache mit unserem Personal ist auch das gemeinsame Verladen bestimmter Abfälle möglich. Dies ist aber nur in soweit sinnvoll, wenn der Sortieraufwand für den Kunden geringer ist, als die Kosten eines 2. Containertransports. 

Die Abrechnung erfolgt außer bei Styropor und Styrodor im Normalfall nach Tonnage und Sie erhalten zu Ihrer Rechnung eine Kopie des Wiege-, bzw. Übernahmescheines. Bei Anlieferung können kleinere Mengen bis ca. 1 m³ nach Volumen berechnet werden.

Aus Platzgründen ist es uns nicht möglich, alle Abfallarten aufzulisten. Sollten Sie einen Abfall oder ein Abfallgemisch nicht zuordnen können, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an. 

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